Offshore Service Gesellschaft

WIEDERKEHRENDE PRÜFUNGEN

Ein Offshore-Windpark unterliegt regelmäßigen Kontrollen hinsichtlich der Sicherheit jeder einzelnen Windenergieanlage. Diese Inspektionen werden vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie (BSH) vorgeschrieben und müssen in einem festgelegten Zeitraum erbracht werden. Die Inspektionen müssen von einem externen Prüfer durchgeführt und dokumentiert werden. Wir koordinieren mit dem Windparkbetreiber und dem Prüfer alle Fragen des Personaltransfers raus in den Windpark. Synergien ergeben sich hierbei in der Kombination mit Fahrten, die im Rahmen von Wartung und Instandhaltung anfallen.