Offshore Service Gesellschaft

ZOLL

Ein Offshore-Windenergiepark in der Nordsee steht, bis auf wenige Ausnahmen, in der Außenwirtschaftszone (AWZ). Hier gelten besondere Bestimmungen, wie das Außenwirtschaftsgesetz, die Außenwirtschaftsverordnung sowie europäische Exportkontrollvorschriften. Betreiber müssen daher genau dokumentieren, was sie in diese Zone ausführen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrollen (BAFA) hat zwar für Ausfuhren in dieses Gebiet vereinfachte Verfahren festgelegt, aber die zollrechtliche Abwicklung muss dennoch erfolgen. Wir übernehmen das für Sie. Weiterhin bieten wir Ihnen für die zollfreie Zwischenlagerung von Gütern ein Sperrlager in Cuxhaven an.